1 | Geltung der Bedingungen | ||
1.1 | Die NetJump GmbH erbringt ihre Dienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten spätestens bei der erstmaligen Nutzung unserer Netzwerkinfrastruktur als angenommen. | ||
1.2 | Die NetJump GmbH behält sich das Recht vor, die AGB einschliesslich aller Anlagen sowie der Benutzungsbedingungen innerhalb und Leistungsbeschreibungen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nach einer angemessenen Ankündigungsfrist nicht innerhalb von 2 Wochen, so werden die neuen Bestimmungen wirksam.Widerspricht der Kunde fristgemäss, so ist NetJump berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt der Inkraftsetzung der geänderten Bedingungen zu kündigen. | ||
2 | Zustandekommen des Vertrages | ||
2.1 | Der Vertrag kommt mit der Gegenzeichnung eines Vertages durch NetJump oder durch die Bereitstellung der Dienstleistungen zustande. | ||
2.2 | Sofern sich NetJump zur Erbringung der Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Es besteht zwischen den Kunden von NetJump kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis. | ||
3 | Kündigung | ||
Die minimale Vertragsdauer beträgt je nach Vertrag 12, 24, 36, 48 oder 60 Monate, danach ist der Vertrag jeweils auf Quartalsende mit dreimonatiger Kündigungsfrist schriftlich kündbar. Im Fall von Swisscom Mietleitungen (PLN, CU-Draht), ADSL und Webhosting gilt eine Mindestbezugsdauer von 12 Monaten, im Kündigungsfall werden Preisreduktionen (beispielsweise Tarifänderungen der Swisscom, Internet Carrier) nicht weitergegeben. Bei Nichtkündigung wird die Vertragsdauer automatisch um 12 Monate verlängert. | |||
3.1 | Alle Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. | ||
3.2 | Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche für diesen Vertrag eingerichteten Leitungen, Anschlüsse, sonstige Infrastruktur dekonfiguriert. | ||
3.3 | Verwendet der Kunde die Dienste der NetJump nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, so gilt dies als Verlängerung des Vertrages um weitere zwei Monate. Die Tatsache, dass ein Zugang technisch noch möglich ist, berechtigt nicht zu einer Weiterbenutzung der NetJump Dienstleistungen. | ||
4 | Leistungsumfang | ||
4.1 | NetJump GmbH ermöglicht Internetdienstleistungen für KMUs im Raum Bern und Murten. Der detaillierte Beschrieb sind in der Auftragsbestätigung bzw. im Abonnentenvertrag zu entnehmen. | ||
4.2 | NetJump behält sich vor, die Dienstleistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. | ||
4.3 | Soweit NetJump kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Eine Minderungs-, Rückerstattungs- oder Schadenersatz Anspruch ergibt sich daraus nicht. | ||
4.4 | Internet Adressen, Mailbox Namen bleiben im Besitze von NetJump und sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses NetJump zur Wiederverwendung freizugeben. | ||
4.5 | Konfigurationsänderungen werden unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation innerhalb von 10 Arbeitstagen ausgeführt. Verlangt der Kunde Änderungen, die einer Neuinstallation gleichkommt, so wird der Aufwand zu den üblichen Ansätzen verrechnet. | ||
4.6 | Es besteht bei Zusatzdiensten kein Recht auf den Zugriff über Drittnetze. | ||
5 | Verpflichtungen Kunde | ||
5.1 | Der Kunde ist verpflichtet, die NetJump Dienste und Infrastruktur sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: | ||
5.1.1 | – die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste fristgerecht zu zahlen; | ||
5.1.2 | – NetJump unverzüglich mitzuteilen, wenn Voraussetzungen zur Tarifermässigung entfallen. | ||
5.1.3 | – NetJump die Installation von technischen Einrichtungen zu ermöglichen. | ||
5.1.4 | – dafür zu sorgen, dass Netzwerk Komponenten nicht übermässig belastet werden (z.B. Hitzeeinwirkung) | ||
5.1.5 | – die Zugriffe auf die NetJump-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen irgendwelcher Art zu unterlassen; | ||
5.1.6 | – die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen sicherzustellen; | ||
5.1.7 | – anerkannte Grundsätze der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten, unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung der Verwendung von Dritten besteht; | ||
5.1.8 | – NetJump erkennbare Mängel oder Schäden sofort mitzuteilen sowie aktiv zur Eingrenzung des Problems zu unterstützen; | ||
5.1.9 | – NetJump die entstandenen Aufwendungen im Fall der Störung im Verantwortungsbereich des Kunden zu ersetzen; | ||
5.1.10 | – NetJump innerhalb eines Monats über durch Rechtsnachfolge bewirkte Änderungen sowie Änderungen des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von NetJump geführt wird, anzuzeigen. | ||
5.2 | Verstösst der Kunde gegen die im Artikel 5 Absätze 5.1.1, 5.1.2, 5.1.4, 5.1.5 und 5.1.6 genannten Pflichten, ist NetJump berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Einhalt einer Kündigungsfrist oder –form zu kündigen. | ||
6 | Nutzung durch Dritte | ||
6.1 | Eine direkte oder mittelbare Nutzung der NetJump Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrückliche Genehmigung gestattet. | ||
6.2 | Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, so gelten die Artikel 5, wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Rückerstattungs- oder Schadenersatzanspruch. | ||
6.3 | Der Kunde hat auch Leistungen zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der NetJump Dienste bezogen worden sind. | ||
7 | Zahlungsbedingungen | ||
7.1 | Die Entgelte sind sechsmonatlicher im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. (gilt nur in Zusammenhang für Internetdienstleistungs-Abonnemente). | ||
7.2 | Der Rechnungsbetrag muss spätestens am 30.Tag nach Zugang der Rechnung auf dem NetJump Konto gutgeschrieben sein. | ||
7.3 | Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder berechtigten Dritten verursacht worden ist, so hat er dies nachzuweisen. | ||
8 | Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung | ||
8.1 | Ansprüche der NetJump kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen seinerseits verrechnen, welche einen direkten Zusammenhang mit dem diesen AGB zugrunde liegenden Benutzungsvertrag haben. | ||
8.2 | Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die NetJump die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Swisscom usw. auch wenn bei Lieferanten oder Unterauftragsnehmern von NetJump oder deren Unterlieferanten, Unterauftragsnehmern eintreten, hat NetJump auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen NetJump, die Lieferung und Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. | ||
8.3 | Bei Ausfällen von Diensten ausserhalb des Verantwortungsbereichs der NetJump liegenden Störungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ausfallzeiten werden nur dann erstattet, wenn NetJump den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum mehr als einen Werktag erstreckt. | ||
9 | Zahlungsverzug | ||
9.1 | Bei Zahlungsverzug ist NetJump berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen mit 8% per annum zu berechnen. | ||
9.2 | Trifft die Zahlung nach der 3.Mahnung nicht ein, so wird die Internet Dienstleistung ohne Vorankündigung seitens NetJump eingestellt. (Deaktivierung DNS kunde.ch, Router). | ||
9.3 | Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes durch NetJump bleibt vorbehalten. | ||
10 | Kundendienst | ||
10.1 | NetJump beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten (9:00 bis 17:00). Sie sind mittels E-Mail oder Fax schriftlich mitzuteilen. | ||
11 | Haftungsbeschränkungen | ||
11.1 | NetJump schliesst jede Haftung soweit gesetzlich zulässig aus. | ||
11.2 | NetJump haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, insbesondere nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem der die Information übermittelt. | ||
11.3 | Schäden durch die Übermittlung und Speicherung von Daten (Viren), der Verwendung übermittelter Programme sind grundsätzlich ausgeschlossen. | ||
12 | Haftung des Kunden | ||
12.1 | Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die NetJump und Dritten durch missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der NetJump Dienste entstehen. | ||
13 | Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen | ||
13.1 | Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versenden die Geschäftsräume von NetJump verlassen hat. | ||
13.2 | Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferung 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der NetJump, die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. | ||
13.3 | NetJump ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, ausser der Kunde weist nach, dass Teillieferungen oder Teilleistungen für ihn nicht zumutbar sind. | ||
14 | Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen | ||
14.1 | Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der NetJump auf Dritte übertragen werden. | ||
14.2 | Das Nutzungsrecht an einer von NetJump gelieferten Software umfasst die Nutzung für den eigenen Gebrauch des Kunden. | ||
14.3 | Falls im Zusammenhang mit einem Projekt Ansprüche wegen Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschliesslichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, NetJump unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. | ||
15 | Schlussbestimmungen | ||
15.1 | Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. | ||
15.2 | Erfüllungsort ist Bern. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder unmittelbar sich ergebenen Streitigkeiten ist für beide Parteien Bern und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Chequeprozess. |